Offener Brief und Dorfblättli

Der folgende Beitrag bezieht sich auf den Artikel von Mauro Mungo: Schule Birrwil – Regelkonformität: Gemäss Gesetz richtig gehandelt! Erschienen im Dorfblättli am 4. August 2017 auf Seite 17.

  • Ergänzung vom 10.8.17: In der Online-Version des Dorfblättlis wurde am 10.8.17 handschriftlich der Beitrag auf Seite 21 als Leserbrief gekennzeichnet mit den genauen Adress-Angaben des Autors.
  • Ergänzung vom 11.8.17: Ein Kommentarschreiber stellte am 10.8.2017 fest, dass das das Dorfblätti, Ausgabe Juli 2017, in welchem die Schulpflege darüber informierte, dass die sogenannte rote Ampel bereits wieder grün ist, nicht online auf der Gemeindehomepage sei. Das Blättli, in welchem die Schulpflege ebenfalls über das Skilager informiert wird am 11. August von der Gemeinde hochgeladen.

Geehrter ehemaliger Schulpflegepräsident und Skilagerleiter Mauro Mungo

am 27.11.2016 hast Du per Mail folgende Zeilen an mich geschrieben:
„Birrwiler sind grundsätzlich aufrichtige, umgängliche, tolerante und sozialverträgliche Menschen, die gerne persönliche Gespräche führen.
Ich frage mich, ob Du und auch Deine Frau sich den richtigen Ort zum Leben ausgesucht haben. Mauro“

Nun lese ich zudem im bis anhin geschätzten Dorfblättli* über beinahe zwei Seiten Deinen sehr wirren und nicht gerechtfertigten Vorwurf an die Schulpflege, Schulleiterin und die kantonalen Behörden.

Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Du seit Dezember 2015 (Rücktritt als Schulpfegepräsident) Schwierigkeiten hast, Tätigkeiten, welche Du selbst mit Stolz über Jahre hinweg ausgeübt hast, loszulassen. In all Deinen Ausführungen im Dorfblättli lese ich nur Deine Enttäuschung, Kränkung und Verletzung und nicht annähernd etwas Konstruktives. Deine Worte wirken, als ob Du Dir zum Ziel gesetzt hast, ein aktuell gut funktionierendes System zum Auseinanderbrechen zu bringen.

Ein erster Schritt des Loslassens wäre die „Titulierungen“ ehemaliger Schulpflegepräsident und Skilagerleiter in Deinen Ausführungen wegzulassen.

Danke für Dein Verständnis.

Alexander Pirchl

*Anmerkung des Autors zum Dorfblättli: Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass im Dorfblättli Meinungen frei geäussert werden. Erst unlängst schrieb mir Massimo Marcella, Redaktor und Herausgeber des Dorfblättli, in Bezug auf solche Beiträge: „Die politische Neutralität ist wichtig und richtig. Die Redaktion nimmt monatlich mehrmals Informationen von der Gemeindeverwaltung entgegen. Auch leistet die Gemeinde einen finanziellen Beitrag an die Gesamtkosten. Trotzdem hat die Gemeinde keinen Einfluss auf die Redaktion und die Gestaltung. Jedoch sollte die Neutralität nicht tangiert werden, solange wir Leserbriefe als solche markieren und mit Namen und Adresse veröffentlichen.“ 

Dieser Beitrag war nicht als Leserbrief markiert und die Adresse von Mauro Mungo, um ihm direkt zu entgegnen, wurde nicht abgebildet! Ein Blatt mit freier Meinungsäusserung darf nicht von unserer Gemeinde finanziert werden, da es sonst den Anschein macht, dass der Gemeinderat ebenfalls hinter diesem Bericht steht. Würde denn der Gemeinderat weiterhin das Dorfblättli finanzieren, wenn gegen diesen selbst mit Unwahrheiten etwas dargestellt wird? Insofern bin ich ab sofort der Meinung, dass das Dorfblättli – der Pressefreiheit wegen – selbsttragend sein und nicht von der Gemeinde finanziert werden sollte.

11 Gedanken zu “Offener Brief und Dorfblättli

  1. Geschätzte Jeannette

    Danke für deinen Leserbrief im Wynentaler. Der Schluss mit deinen Worten: „Schweigen ist manchmal eine Pflicht, in der die Pflicht vergisst zu schweigen.” Gilt dieser für alle oder nur für andere? Oder war dies eine Floskel? Schade, dass du als ehemalige Gemeinderätin Öl ins Feuer giesst, anstelle den Ball tief zu halten und dich in Contenance zu üben.

    Viele Grüsse
    Vincenzo

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  2. Liebe Schulpflege,
    Ich würde Euch empfehlen, auf Mauros Artikel nicht zu reagieren.
    Reine rhetorische Aussage: Man kann einem Armseeligen nicht beweisen, das man armseelig ist. Dies ist ein reiner Zeitverlust.
    Eure Leistung ist sehr gut, was bei kompetenten Fachmenschen bewiesen ist.
    Ich bedanke mich, für Eure Leistung und wünsche Euch viel Erfolg bei dieser anspruchsvollen Aufgabe.
    Liebe Grüsse,
    Varvara Mungo.

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  3. Wo ist das Online-Dorfblättli „Ausgabe Juli 2017“ ???

    Ich wollte mir den Juli-Beitrag der Schulpflege zum Thema grüne Ampel und Zukunft des Skilagers nochmals genauer anschauen, da Mauro Mungo in seinem „Beitrag“ der neuesten Dorfblättli-Ausgabe ja behauptet, die Schulpflege informiere die Bevölkerung nicht richtig.
    Komischerweise wurde die Online-Ausgabe des Dorfblättli Juli 2017 von der Gemeindewebseite entfernt. Was soll man dazu noch sagen?

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  4. Werte Schulpflege

    ich weiß, dass ihr eine großartige Arbeit leistet!!! Ihr arbeitet korrekt und gewissenhaft!
    Ihr habt ein riesen Lob verdient!

    Und zu Mauros Beitrag fehlen mir einfach die Worte… ( Dorfblättli ist doch kein Klatschheftli?)

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  5. Nach dem Lesen des „Beitrages“ von Mauro Mungo bin ich sprachlos. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass man solche Anschuldigungen über unser Dorfblättli verbreiten kann.

    Wie muss „Mann“ in seinem Ego verletzt sein, um sich so im Dorfblättli exponieren zu müssen (einfach nur schwach). Aus jedem Wort spricht Frust und Enttäuschung.

    Ps.: Mauro, mach andere nicht für dein eigenes Versagen verantwortlich!

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  6. An den ehemaligen Schulpflegepräsidenten und Skilagerleiter Mauro Mungo,

    herzlichen Dank für Deinen ausgiebigen Bericht im Birrwiler Dorfblättli. Hier geht es nicht um Dein Engagement für das Ferienlager, dass ich sehr geschätzt habe oder um dein Amt als ehemaliger Schulpflegepräsident, welches Du in meinen Augen eher zu Deiner Selbstdarstellung genutzt hast.

    Im Dezember 2015 hast du aus beruflichen Gründen demissioniert und das Amt abgegeben. Nach meiner Auffassung hast Du anstatt dich für die Schule einzusetzen in den letzten zwei Jahren alles versucht um die Schulpflege in ihrer Arbeit zu behindern. Von Teamgeist und Kollegialität war in dieser Zeit nichts zu spüren.

    In dem Beitrag (nicht als Leserbrief gekennzeichnet) erwähnst Du, ich zitiere: «Eine erneute Anfrage bei der zuständigen Rechtsabteilung des Kantons …»; die Wahrheit ist, dass im März und im Juni 2017 nicht nur nachgefragt wurde, sondern eine Aufsichtsanzeige gegen die amtierende Schulpflege beim Kanton eingereicht wurde und diese abgewiesen worden ist, oder?

    Geschätzter Mauro, bin nicht der grosse Schreiber, aber wenn Du mit mir auf Augenhöhe etwas zu besprechen hast, stehe ich Dir gerne bei einem Glas Bier zur Verfügung.

    Mit freundlichem Gruss
    Vincenzo Landolfo

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  7. Werte Leser!
    Offensichtlich ist die Situation zwischen den Parteien – gelinde gesagt – etwas aufgeheizt, sonst würde solch eine Kritik in dieser Form weder verfasst, noch medial ausgetragen werden.

    Im Prinzip ist dies zwar vollkommen legitim, denn die Pressefreiheit ist eines der höchsten Güter, die wir haben und als solches gilt es diese zu verteidigen – auch wenn nicht jeder publizierte Inhalt mit der persönlichen Meinung konform geht.

    Dennoch gibt es in dem aktuellen Beitrag von Mauro Mungo zwei Punkte, auf die ich näher eingehen möchte.

    1. Wenn Personen öffentlich vorgeworfen wird Verursacher, einer nachhaltig wirkenden Erkrankung zu sein, wird es heikel. Zum einen sind damit die Persönlichkeitsrechte – sprich der Datenschutz der erkrankten Person verletzt, zum anderen wäre es ohne ärztliches Attest, welches diese Kausalität bestätigt, eine öffentliche Verleumdung der handelnden Personen. (Von der Nichtexistenz eines solchen Attests ist auszugehen, da es im umgekehrten Falle die Pflicht des Arztes gewesen wäre, die beschuldigten Personen anzuzeigen)
    Dass sich der Autor hiermit in eine strafrechtlich brisante Situation begibt, sollte der Redaktion des Dorfblättli auffallen (Hierfür benötigt es kein Jus-Studium). Falls dies der Fall war, so wurde der Autor sicher vor Redaktionsschuss auf diese heikle Passage aufmerksam gemacht – Falls dies nicht der Fall war, würde ich künftig empfehlen, (zum Selbstschutz der Autoren) bei kontroversen Artikeln mit brisanten Passagen/Beschuldigungen Quellenangaben zu verlangen, um heikle Behauptungen zu belegen. Da es im konkreten Fall einen Autor betrifft, der wissenschaftliche Arbeiten verfasst (z.B. Geschichte des Dorfes Birrwil), dürfte dieser mit den diesbezüglichen Usancen ja Erfahrung haben.

    2. Neben der Frage, ob die Inhalte von Publikationen der persönlichen Meinung entsprechen oder nicht, stellt sich die Frage, ob öffentliche Beiträge, in denen Personen angegriffen werden, obwohl sie nachweislich (wie auch im Beitrag erwähnt) rechtlich korrekt gehandelt haben, Menschen motiviert, sich in den Dienst der Gemeinde zu stellen.
    Wenn jemand nachweislich rechtlich korrekt agiert, kann man natürlich auch anderer Meinung sein, nur ist es dann nicht zulässig, der Person dann strafrechtlich relevante Missetaten zu unterstellen.
    (Nebenbei bemerkt ist die Kritik, ein Budget erstellen zu müssen, bevor sich jemand zu einem budgetierten Betrag X anmelden kann, höchst amüsant – wie würde dies im Umgekehrten Falle funktionieren?)

    Ich plädiere für eine Abrüstung der Worte und Rückkehr zu einer sachlichen Ebene.

    Freundliche Grüsse
    Bernhard Pultar

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  8. Geschätzter Alex

    Vielen Dank für deine Ausführungen, du bringst es auf den Punkt und sprichst mir aus dem Herzen. Die Schulpflege wird sich zum gegebenen Zeitpunkt zu den infamen Behauptungen, Mutmassungen und Unwahrheiten äussern.

    Freundliche Grüsse
    Isabell Landolfo
    Schulpflegepräsidentin

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  9. Guten Abend Alex

    Eines gleich vorneweg: Gratulation zu deinem Blog, ich finde diesen toll! Dass du dann auch noch einen Beitrag aus dem Dorfblättli aufgreifst, freut mich umso mehr.

    Da ist mir also in der aktuellen Ausgabe (August 2017) ein Fauxpas passiert, ich hätte den Beitrag von Mauro Mungo als Leserbrief markieren sollen (und nicht bloss als „Beitrag“). Zudem habe ich seine Adresse nicht publiziert, auch dies unabsichtlich.

    Wie weit der Gemeinderat über den Beitrag informiert worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dazu dies: Ich sende den provisorischen Satzspiegel (Entwurf) jeweils dem Grafiker und der Gemeindeverwaltung gleichzeitig. Folglich ist die Gemeindeverwaltung (nicht der Gemeinderat) auf dem Laufenden, was jeweils publiziert wird.
    Ob der Gemeinderat das Dorfblättli weiterhin finanzieren würde, wenn darin Unwahrheiten gegen ihn dargestellt werden, weiss ich nicht. Vorsätzlich Unwahrheiten zu erzählen ist jedoch äusserst heikel, kennt das Schweizerische Strafgesetzbuch mit Art. 173 StGB (Üble Nachrede) und Art. 174 StGB (Verleumdung) doch Strafbestimmungen zu dieser Thematik. Zudem halte ich für unwahrscheinlich, dass jemand vorsätzlich Unwahrheiten im Dorfblättli verbreiten will.

    Die Sache mit der Selbsttragung finde ich grundsätzlich spannend. Eine völlige Unabhängigkeit von der Gemeinde wäre doch sehr gut, ja vielleicht sogar wünschenswert. Doch das sind wieder einmal die Finanzen das Problem.
    Du kannst den Antrag betreffend die Streichung der finanziellen Mittel bei der Gemeindeverwaltung oder an der nächsten Gemeindeversammlung einreichen, soweit ich weiss.

    Das Dorfblättli ist jedoch äusserst dringend auf die Unterstützung der Gemeinde angewiesen. Denn durch die Einnahmen der Inserate und den Jahrespauschalen der Vereine können die Kosten nie und nimmer gedeckt werden, was somit das Ende des heutigen Dorfblättlis bedeuten würde. Und das wiederum fände ich sehr schade! Schlussendlich müssen wohl die Berbuerinnen und Berbuer entscheiden, ob und wie viel ihnen das Dorfblättli wert ist.

    So weit meine Erläuterungen. Für weitere Informationen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Falls du möchtest, nehme ich gerne auch einen Beitrag (Leserbrief) für das nächste Dorfblättli von dir entgegen, der Redaktionsschluss ist am 14. August 2017.

    Nochmals danke für deine spannende Diskussionsansätze!
    Herzliche Grüsse,
    Massimo Marcella

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