Mein Gemeinderat im September

  1. Daniel Leutwiler mit 89 Stimmen von insgesamt 259: Mitglied der Blasmusik und der Feuerwehr Birrwil
  2. Peter Leutwiler, alias Chruter, mit 37 Stimmen: Aktives Ehrenmitglied des Turnverein Birrwil, Mitglied der Feuerwehr Birrwil, Vorsitz der Stimmenzähler bei Gemeindewahlen
  3. Isabell Landolfo mit 25 Stimmen: Präsidentin der Schulpflege Birrwil

Für weitere Resultate klicken Berbuer hier.

Von der anonymen zur aktiven Wahl

Über diesen Blog einen aktiven Wahlaufruf ohne Einverständnis der Kandidaten für die anstehende Ersatzwahl vom 27. November zu machen,  wäre unfair.

Wohl aber rufe ich die anonymen Wähler auf, ihre Kandidaten mit sachlichen Argumenten im persönlichen Kontakt zu umwerben. Letzten Endes liegt die eigentliche Motivation, sich wählen zu lassen, aber auch beim einzelnen Kandidaten persönlich. Schliesslich ist die Entscheidung, sich für ein politisches Amt wählen zu lassen, selten eine spontane Eintagsentscheidung, sondern vielmehr ein Entscheidungsprozess.

Wichtigste Grundvoraussetzung für das Amt des Gemeinderates ist die Fähigkeit, sich als Exekutive (Ausführende) und nicht als Legislative (Gesetzgebende) zu sehen. Das heisst, der Entscheidungsfähigkeit der Bevölkerung an Gemeindeversammlungen zu vertrauen und auch Abstimmungen kleinerer Geschäfte zuzulassen. Vermeintlich herrscht die Meinung, dass ein berufliches Spezialwissen erforderlich sei. Dies kann aber hinderlich sein und dazu führen, dass der Gemeinderat sich selbst zur Legislative macht.

Bis am 14. Oktober besteht die Möglichkeit, sich per eingereichter Unterschriftenliste offiziell für die Wahl aufstellen zu lassen. Diese Unterschriftenliste können Berbuer per Klick hier downloaden. Dabei kann sich jeder auch parteilos oder ohne Gruppierung aufstellen. Hilfe für das korrekte Ausfüllen des Formulars bietet jederzeit die Gemeindekanzlei.

Für Wahlen der letzten Jahre machte sich der Gemeinderat selbst jeweils auf die Suche nach potentiellen Kandidaten. Es kam dabei immer seltener zu einer echten, sondern meist nur zu einer Stillen Wahl, da pro fehlendem Sitz jeweils nur ein Kandidat gefunden werden konnte.

Ob für die anstehende Ersatzwahl 2 oder sogar 3 Kandidaten zur Wahl stehen, hängt von diversen Faktoren ab, welche ich in einem anderen Beitrag erörtern werde.

Ich freue mich über Kommentare Eurerseits.

Der nächste Blog erscheint am Freitag, 7.Oktober. Wenn Du keinen Beitrag verpassen möchtest, kannst Du mich über die Glocke oben rechts abonnieren und erhältst ein Mail bei neuen Beiträgen.

 

2 Gedanken zu “Mein Gemeinderat im September

  1. Gut gesagt, Martin. Wie könnte eine ausführende Behörde stellvertretend für das Gemeinwesen dessen Anliegen umsetzen, wenn sie nicht bereit wäre, wo immer möglich formell wie informell den Austausch zu pflegen und sich mit den Anliegen auseinanderzusetzen?

    Gefällt 1 Person

  2. Der Aussage “Wichtigste Grundvoraussetzung für das Amt des Gemeinderates ist die Fähigkeit, sich als Exekutive (Ausführende) und nicht als Legislative (Gesetzgebende) zu sehen” kann ich nur beipflichten.

    Man stelle sich mal vor, wie das wäre, wenn ein Gemeinderat sich als Legislative sähe… So ein Gemeinderat würde sich ja allenfalls sogar als Gesetzgebende für andere Behörden, zum Beispiel für die Schulpflege, sehen und eigene “Spielregeln” im Umgang mit diesen Behörden aufstellen. Schlimmstenfalls könnte dies bedeuten, dass die Schulpflege mit Budgetanträgen überhaupt nicht mehr an den Gesamtgemeinderat gelangen könnte, da solch ein Gemeinderat die Geschäfte gleich selber vorentscheiden und gar nicht erst besprechen lassen würde. Ein Gemeinderat, der sich nicht als Exekutive, sondern als Legislative sieht, würde die Bedürfnisse der Schule, welche die Schulpflege an ihn trägt, nicht aufnehmen, prüfen und in angemessenem Rahmen ausführen, sondern ständig versuchen, die Regeln im Umgang mit dem Gemeinderat so zu ändern, dass sich die Schulpflege gar nicht einbringen kann und eine Zusammenarbeit praktisch unmöglich wird…

    Dass dies nicht im Sinne unseres Politsystems ist, liegt auf der Hand. Eigentlich gilt für Gemeinderäte das Gleiche, wie für alle in öffentliche Ämter gewählte Personen (also z.B. auch für Mitglieder der Schulpflege, Kirchenpflege, etc.): Sie sollten sich immer für die Sache einsetzen (und Persönliches aussen vor lassen) und nach bestem Wissen und Gewissen die Anliegen der Bevölkerung vertreten.

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