Öffentlicher Raum

Als Berbuer, bin ich sicherlich der Letzte, welcher keine öffentlichen Räume in Berbu möchte. Öffentliche Räume unterstützen ja letzten Endes direkte Begegnungen zwischen Jung und Alt, Gross und Klein, zwischen Berbuerinnen und Berbuer.

Seit geraumer Zeit trifft sich auf dem roten Platz (Aussensportplatz der Turnhalle) an regenfreien Sonntagen eine Gruppe erwachsener Fussballspieler.

Eine tolle sportliche Sache? Sportlich ja, toll nein!

Die fussballspielende Gruppe besteht zur Gänze aus nicht in Berbu wohnhaften Männern. Und ihr Platzanspruch ist mittlerweile so dominant, dass Berbuer Kinder samt ihren Müttern uncharmant angesprochen werden und sich gezwungen sehen, den Platz zu verlassen.

Ist der rote Platz ein öffentlicher Raum? Für Berbuer ja, für Auswärtige nein!

Der rote Platz ist als Sportplatz fixer Bestandteil unserer Turnhalle. Diese ist nicht frei und öffentlich für jedermann jederzeit zugänglich, so also auch der Sportplatz. Es gibt ein Reglement, welches klar regelt, wie und wer die Turnhalle inklusive Sportanlagen und Sportwiese nutzen kann. Hier einige Auszüge daraus:

Das Reglement regelt die Benützung der Mehrzweckhalle (Turnhalle), der Sportanlagen, der zugehörigen Aussenplätze und des Vereinslokals.

Es gibt einen Belegungsplan. Vereine, die zusätzliche Übungsstunden aufwenden möchten, informieren den Hauswart und die anderen Vereine.

Die Aussenanlagen können ausserhalb der durch die Schule und den Vereinen belegten Zeiten durch die Bevölkerung auf eigene Gefahr benützt werden. Auch auswärtige Personen können die Aussenanlagen für spezielle Anlässe oder Veranstaltungen nützen. Diese müssen aber einen Antrag an den Gemeinderat einreichen.

Widerhandlungen gegen das Reglement werden vom Gemeinderat und gemäss Polizeireglement der Gemeinde Birrwil geahndet. Dem Gemeinderat obliegt die Oberaufsicht über die regelmässige Benützung der Anlagen.

Die grösste Schwierigkeit scheint mir nun, wer ahndet an Sonntagen auswärtige, erwachsene Fussballspieler, welche regelmässig den roten Platz benützen? Der Gemeinderat wird sich wohl kaum bemühen, sonntags darauf zu warten, bis die Fussballspieler erscheinen.

… und die Regionalpolizei? Ist wie bereits auf dem Berbuer Blog schon erwähnt, sonntags telefonisch nicht erreichbar. Berbuer Kinder und Jugendliche können dann nur den Notruf 117 wählen! Es ist müssig, zu sagen, dass Kinder und Jugendliche weder die Regionalpolizei noch die Kantonspolizei anrufen werden.

Eine bessere Variante wäre, per Schild klar auf das Reglement und so weiter hinzuweisen. Zudem könnte auch der Gemeindeammann seine Oberaufsicht wahrnehmen und die Fussballgruppe per Brief anschreiben, um auf die entsprechenden Vorschriften hinzuweisen. Schliesslich weiss man, woher die Spieler kommen und wo sie wohnen.

Es wäre wirklich sehr schade, den einzigen Treffpunkt, den Berbuer Kinder und Jugendliche aktiv nutzen, Auswärtigen zu überlassen.

3 Gedanken zu “Öffentlicher Raum

  1. Oh Shit, da fühle ich mich jetzt ein bisschen schuldig. Denn: Eigentlich sollte klar sein, wer hier hilft.

    Ich versuche mal, die mir sehr abstrus erscheinende Aussage aus dem obigen Post („öffentlicher Raum? Für Berbuer ja, für Auswärtige nein!“) zu ignorieren und probiere mich auf das angesprochene Problem zu konzentrieren.

    Ich kenne weder die Platznutzer, noch die „Begegnungen“ welche schon stattgefunden haben.
    Aber grundsätzlich ist halt der „öffentliche Raum“ eben geteilter Raum. Seine Nutzung soll auch gemeinsam zu aller ihn beanspruchenden Wohle ausgehandelt werden, in ebendiesem Raum.
    Also: Die Leute welche öffentlichen Raum, z.B., den roten Platz, konkurrenzierend beanspruchen sollen miteinander aushandeln, wie es für alle funktionieren kann. Es muss also nicht unbedingt in erster Linie jemand „offizielles“ dafür schauen, dass es „miteinander“ funktioniert, sondern in erster Linie die Nutzer.
    Wird jemand in diesen Aushandlungen nicht angehört, sperrt sich eine Seite jeglicher Logik etc., herrschen asymmetrische Macht/Kräfteverhältnisse … kann natürlich auf „Ordnungshüter“ zurückgegriffen werden, auch wenn diese aus Kostengründen halt nicht immer verfügbar sind.

    Was nun den konkreten Fall der Kinder- und Jugendlichen betrifft: Die müssen nicht die Polizei anrufen. Da sind wir in Birrwil gut aufgestellt: Wir haben eine eigene Fachperson dafür, die sich für solche Sachen auch mal Sonntags auf den roten Platz stellen würde und den betroffenen Kinder- und Jugendlichen den Rücken stärken und sie auf dem Weg zu ihrem Recht professionell begleiten würde. Ohne extra Kostenfolge, wie bei der RePo … Seit drei Jahren haben wir eine professionelle Kinder- und Jugendarbeit, das ist ein klarer Fall für sie. Aber sie kann halt auch nur agieren, wenn sie davon hört.
    Hier wäre ihr Kontakt: http://www.jugendarbeit-beinwil-birrwil.ch/ueber-uns
    Leider hat scheinbar noch niemand an sie gedacht?! Der Auftrag der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist gross und komplex, es geht nicht nur darum ein cooles Freizeitprogramm mit den Jungen auf die Beine zu stellen, sondern auch die Unterstützung und Stärkung der Jugendlichen in ihren Anliegen gehört dazu. Den gesamten Auftrag bekanntzumachen, braucht Zeit und da wäre eben auch die Jugendkommission gefordert. Nehme mich also da selber an der Nase. In nächster Zeit ist war sowieso schon Informationsarbeit geplant, denn die Erkenntnisse aus der Evaluation der dreijährigen Pilotphase liegen nun langsam vor. Ich nehme diesen Blog-Beitrag zum Anlass, in nächster Zeit also noch einen Zack mehr als sowieso geplant über Funktion, Zweck und Nutzen der Kinder- und Jugendarbeit in Birrwil zu informieren. Über Ideen auf welchen Wegen das am Besten gemacht werden kann freue ich mich natürlich 🙂

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    • Lieber Fabian

      Vielen Dank für Deinen Beitrag zur Jugendarbeit. Fairer Weise muss ich bezüglich meinen Ausführungen noch folgenden Nachtrag machen:
      1. Die auswärtigen Fussballspieler sind keine Jugendlichen, sondern Erwachsene, welche mit dem Auto aus Menziken zu uns fahren, um in Mannschaften gegeneinander zu spielen.
      2. Unsere Kinder und Jugendlichen, welche auf dem roten Platz spielen, sind zwischen 4 – 12 Jahre alt.
      3. Nicht alle Flächen der Gemeinde Birrwil sind automatisch für alle jederzeit frei zugänglich. Der rote Platz und auch die Sportwiese sind in erster Linie für den Schulunterricht bestimmt, in zweiter Linie für die ortsansässigen Vereine und in dritter Linie für die Benützung der Birrwiler Bevölkerung.

      Die entsprechenden Informationen habe ich dem Reglement über die Benützung der Mehrzweckhalle, sowie der Turn- und Sportanlagen entnommen, welches online auf birrwil.ch zu finden ist.

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      • Hi Alex
        Danke für die Zusatzinfos. Denke die Jugendarbeit könnte hier trotzdem vermitteln, da Nutzungskonflikte in öffentlichen Räumen zu ihrem täglichen Brot gehören. Auch wenn die einen zu jung / die andern zu alt sind, im Schnitt ist ja dann wieder …. Lukrecia ist diese Woche nicht da, ich schaue es nächste Woche mal mit ihr an.
        Denn ich denke auf rechtlichem Weg kannst du da wohl nichts erreichen, trotz den bestehenden Reglementen: Ist ja nicht einfach zu beweisen, dass wenn sich die Leute zum Fussballmatch treffen ein „spezieller Anlass oder Veranstaltung“ mit Bewilligungspflicht vorliegt. Vielleicht könnte man mit Paragraph 11 vom Polizeireglement etwas machen.
        Am Besten rufen die Kinder vielleicht auch mal unter der Woche bei der RePo an und fragen, was sie beim nächsten Mal machen sollen. Die sollten ja eigentlich eine schlaue Antwort darauf geben können.
        Gruess, Fabian

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