Das Kollegialitätsprinzip: Der Gemeinderat fällt Entscheide gemeinsam und gleichberechtigt. Grundsätzlich wird dabei ein Konsens angestrebt und nicht eine einfache demokratische Mehrheit. Somit ist es auch möglich, dass ein getroffener Entscheid von allen Gemeinderatsmitgliedern getragen und nach aussen vertreten wird. Im Gegensatz zum Bundes- und Regierungsrat ist das Kollegialitätsprinzip auf Gemeindeebene gesetzlich nicht festgeschrieben. (vgl. Gemeindegesetz Kanton Aargau)
Der Zielkonflikt: Konflikt, der entsteht, wenn zwei Ziele gesetzt werden, deren gleichzeitige, volle Erfüllung sich ausschliesst. (Quelle: https://www.duden.de, „Zielkonflikt“, 23.9.2018)
Die Krux: Wird im Gemeinderat kein Konsens gefunden, wird er die Entscheidung mittels einfacher Mehrheitsabstimmung fällen. Dabei gilt: Ein einfacher Mehrheitsentscheid ist weder ein Konsens, noch ein Kompromiss.
Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass bereits getroffene Entscheidungen der Bevölkerung, gesetzliche Vorschriften und die erarbeiteten Vorschläge des Ressortverantwortlichen dem Entscheid des Gemeinderates widersprechen.
Der Rücktritt: Heinz Neeser hat als Gemeinderat und als Ressortverantwortlicher per sofort demissioniert. Bis zur Ersatzwahl im November übernimmt Jeremias Setz sein Ressort. Der Aargauer Zeitung ist zu entnehmen, dass der Hintergrund ein Zielkonflikt ist. Neeser spricht von einem Vertrauensbruch und beschreibt die Vorgaben des Gemeinderates, für 3 Millionen zu bauen, als unrealistisch. Er könne sich damit nicht identifizieren. (Aargauer Zeitung: Wegen Schulhausneubau, Birrwiler Gemeinderat Neeser wirft das Handtuch, 27.7.2018)
Beim genaueren Hinsehen wird aber klar, dass hier nicht nur ein Vertrauensbruch stattfand, sondern der Gemeinderat mit einer 3 Millionen-Vorgabe die gesetzlichen Vorschriften des Submissionsdekrets nicht einhalten würde.
Gesetzlich gesehen darf der Gemeinderat die im Projektwettbewerb veranschlagten Baukosten von 4 Millionen nicht unterschreiten. Er darf auch nachträglich nicht die Parameter des Wettbewerbes ändern und mehr Leistungen für die 4 Millionen verlangen. Wichtig ist dabei, dass er im Gegensatz dazu den Empfehlungen der Baukommission, welche zuletzt von insgesamt 4,9 Millionen ausgegangen ist, nicht folgen muss.
Der Gemeinderat hat also nur die Möglichkeiten, entweder das Projekt des Wettbewerbes mit 4 Millionen weiterzuverfolgen oder das Projekt per Bevölkerungsentscheid wieder fallen zu lassen und den Architekten eine entsprechende Entschädigung zu zahlen.
Welche Bedeutung hat dies nun aber für den zurückgetretenen Heinz Neeser?
Er ist zurückgetreten aufgrund der 3 Millionen, welche gesetzlich fragwürdig sind.