So wird der Dorfplatz aufgrund der geplanten Mehrfamilienhäuser anstelle der jetzigen Köbischür aussehen!
Auszug aus der Bau- und Nutzungsordnung Birrwils
§6 Absatz 1:
Die Kernzone umfasst den Ortskern, der in seiner Gesamtheit schonenswert ist.
§6 Absatz 3:
Neubauten sowie Um-, Neben- und Anbauten müssen sich in Stellung, Form, Dachgestaltung, Material und Farbe dem bestehenden Ortsbild anpassen.
§6 Absatz 5:
Bei der Festlegung der Baumasse und der Gestaltungsvorschriften orientiert sich der Gemeinderat an der bestehenden Baustruktur.
§45 Absatz 1:
Der Gemeinderat beurteilt die Einordnung von Bauten und Anlagen in das Ortsbild nach folgenden Kriterien:
…
c) Wirkung im Strassenraum,
f) Fassadengliederung,
g) Materialwahl, Farbe,
…
(Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Birrwil, 2003)
Auszug aus dem Leitbild der Gemeinde Birrwil
Dorfbild und Raumgestaltung
Wir erhalten und pflegen den Dorfcharakter und streben eine angepasste Siedlungs- und Bevölkrerungsentwicklung an. Bewährtes soll erhalten werden, Neues aber möglich sein. Noch nicht erschlossene Baugebiete wollen wir in einer sinnvollen Etappierung nutzbar machen. Dies aber immer unter Beachtung der finanziellen und sozialen Verträglichkeit für die Gesamtgemeinde. (http://www.birrwil.ch, 21.1.2018)
Werden die genannten Kriterien Deiner Meinung nach eingehalten?
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Das Ganze passt nach meiner Meinung ….“wie die Faust aufs Auge“.
Aber die Geschmäcker sind verschieden und so war der damalige Gemeinderat, welcher den Gestaltungsplan in Auftrag gegeben hat, offensichtlich anderer Ansicht als er den Gestaltungsplan genehmigt hat. Schade, dass sich erst jetzt, wo das Projekt konkret wird Stimmen dagegen melden.
Meines Wissens waren meine Frau und ich damals die Einzigen, welche Einspruch erhoben hatten. Dieser wurde vom damaligen Gemeinderat welcher den Gestaltungsplan in Auftrag gegeben hat, abgelehnt.
Aber zu Etwas, was vielen offenbar entgangen ist. Das ganze Projekt erfordert zwingend die Korrektur der Kantonsstrasse entlang des Projekts an der Oberen Wanne. Hierfür gibt es zwar Pläne, diese sind aber weder als Projekt aufgelegt und schon gar nicht genehmigt. Wer wird wohl die Kosten dafür zu tragen haben? Im besten Fall wird wohl nur ein Teil an der Gemeinde hängen bleiben. Ein Projekt, welches nur den Zweck hat, ein möglichst grosses Bauvolumen auf dem Köbiareal zu ermöglichen.
Es verwundert mich deshalb auch nicht, dass die neue Strassenführung im Bereich unseres Parkplatzes zu Lasten unseres Grundstücks verschoben wurde, obwohl bereits seit der Auflage des Gestaltungsplanes bekannt ist, dass wir dafür kein Land abtreten werden.
Dass nun ein Baugesuch aufliegt, welches zwingend das genannte Strassenprojekt erfordert, kann ich nicht nachvollziehen. Das kommt mir irgendwie vor, wie der Metzger, welcher mir an der Theke am Dienstag ein Kotelette verkaufen will, von dem Schwein, welches er gedenkt am Donnerstag zu schlachten.
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