Es ist ärgerlich, dass wir an der Gemeindeversammlung am 8. Juni 2018 mit der Abstimmung des Traktandum 8 zum Beitritt des Gemeindeverbandes der Kreisschule aargauSüd einmal mehr in unserer Autonomie als Rand-Gemeinde beschnitten werden.
Für Birrwil ist es eine Dilemma-Abstimmung: Mit einem „Ja“ wird unser Mitbestimmungs-Gewicht beschnitten, bei einem „Nein“ riskieren wir, dass wir keiner Kreisschule mehr angehören werden. Nur wenn eine der drei Obestufen-Standort-Gemeinden (Menziken, Reinach oder Unterkulm) oder 6 der anderen Gemeinden (Beinwil a.S., Birrwil, Burg, Gontenschwil, Leimbach, Oberkulm, Teufenthal, Zetzwil) dagegen stimmen, bleibt die Kreisschule Homberg bestehen.
Die grösste demokratische Macht liegt also definitiv bei den Oberstufenstandort-Gemeinden und nicht bei uns. Dies wurde in den sogenannten Satzungen, über welche wir abstimmen, geregelt.
Die Stimmbürger Birrwils entscheiden also mit ihrer Stimmabgabe in Wahrheit eigentlich nur darüber, ob sie zukünftig überhaupt noch zu einer Kreisschule gehören oder nicht. Im Gegensatz dazu können die Oberstufen-Standort-Gemeinden darüber entscheiden, ob eine Kreisschule aargauSüd gegründet oder die Kreisschule Homberg bestehen bleiben wird.
In den Satzungen ist auch die zukünftige Mitbestimmung geregelt. Birrwil wird in der neuen Kreisschulpflege keine eigenen Vertreter mehr haben, sondern sich gemeinsam mit Beinwil am See einen Sitz teilen. Auf dieser Ebene wird Birrwil an Mitbestimmungsgewicht verlieren. Die Beinwiler und Birrwiler Interessen in Bezug auf die Oberstufe sind zwar ähnlich, aber eben nicht gleich. (Längerer Schulweg – Mittagstisch, öffentliche Anbindung, usw.)
Angenommen ein Berbuer würde gerne an der Kreisschule Homberg festhalten, so kann er dies nur tun, wenn er andere Gemeindeversammlungen, insbesondere diejenigen der Oberstufenstandorte überzeugt, dagegen zu stimmen.
Ist dies wirklich noch basisdemokratisch?
(Quelle Betragsbild: http://www.haarverdichtung.de/haarausfall/trichotillomanie, aufgerufen am 10.5.2018)