Kritische Gedanken zu den Traktanden

Traktandum 6 „Zusatzkredit Nutzungsplanung und Kreditüberschreitung bereits um 100%“

Der Zusatzkredit stellt eine Kredit-Überschreitung von über 100% dar, anstatt wie übliche 25%. Man darf sich die Frage stellen, was das Gesetz dazu sagt.

Der Gemeinderat selbst zitiert im Büchlein das entsprechenden Gemeindegesetz:
90i Abs. 1 Zusatzkredit: Zeigt sich vor oder während der Ausführung eines Vorhabens, dass der gesprochene Verpflichtungskredit nicht ausreicht, ist ein Zusatzkredit vor dem Eingehen neuer Verpflichtungen einzuholen.

Im Abstimmungstext auf Seite 26 ist zu entnehmen:
„Ende Oktober 2015 hat die eingesetzte Kommission ihre Arbeit aufgenommen…“  
Nach knapp einem Jahr Kommissionsarbeit zeichnete sich ab, dass die Revisionsarbeiten um einiges aufwändiger, komplexer und schlussendlich dann auch umfangreicher werden.“

Das heisst, man wusste bereits im Oktober 2016, dass sich die Kosten erhöhen. Demnach hätte nach Gemeindegesetz der Gemeinderat bereits vor dem Eingehen neuer Verpflichtungen, also 2017, ein Zusatzkredit stellen müssen. Bereits im März 2018 wurden die Kosten mit knapp Fr. 100‘000.- überschritten, ohne dass die Bevölkerung dazu befragt wurde.

Das zitierte Gemeindegesetz beinhaltet die Idee, dass eine Kommission nicht unkontrolliert die Kosten erhöhen kann. Unter Umständen wünscht ja die Bevölkerung die neuen Verpflichtungen gar nicht.

Werden Zusatzkredite erst nach der erfolgten Verpflichtung eingeholt, so wird das Volk unter Druck gesetzt, zuzustimmen ohne eigentliche Wahlmöglichkeit!

Traktandum 7 „Neubau Schulhaus“ bereits 1 ½ Jahre im Verzug

An der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 wurde bezüglich Schulhaus-Neubau folgender Zeitplan vorgestellt (Klicke hier für den Protokollauszug):

  • 2016 Durchführung Studienauftrag
  • 2016 Dezember, Abstimmung Projektierungskredit
  • 2017 November, Abstimmung Baukredit
  • 2019 Schulstart im neuen Schulhaus Sommer

Das ganze Projekt ist also bereits 1 ½ Jahre in Verzug, respektive der Schulbetrieb in einem neuen Schulhaus kann erst per 2021 aufgenommen werden. Was führte zu dieser Verzögerung? Ist es der damals gestellte Ergänzungsantrag?

Eine weitere Verzögerung zum Beispiel durch einen Rückstellungsantrag gefährdet massiv die Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebes.

Wer den Blog-Beitrag der Lehrperson René Bliggensdorfer gelesen hat, wird verstehen, dass durch die Verzögerung bereits jetzt der Schulbetrieb als solches nicht mehr möglich ist. Es stellt sich also die Frage, ob nicht ein Provisorium notwendig wird, um den Schulbetrieb bis 2021 aufrecht zu erhalten.

Traktandum 8 „Kreisschule Aargau Süd“

Die Abstimmung lässt uns Stimmbürgern nur zwischen Folgendem wählen:

  • Entweder wir treten der neuen riesigen Kreisschule, welche bis nach Kulm reicht, bei …
  • … oder wir gehören keiner Kreisschule mehr an.

Mit der Zustimmung zur Kreisschule verliert Birrwil an Mitspracherecht. Jetzt haben wir eine Vertreterin in der Kreisschulpflege. Mit einem „Ja“ gibt es nur noch eine Person, welche Beinwil und Birrwil gemeinsam vertritt.

Mit einem „Ja“ gründen wir eine Wynentaler-Schule. Wir sind Seetaler.

Wurden Alternativen gesucht?

Hat der Gemeinderat überprüft, ob es insgesamt optimaler wäre, wenn die Oberstufenschüler nach Seon gehen würden? Verkehrstechnisch wäre dies ideal.

Ebenfalls ist die Kantonsschule Baldegg eine sehr gute Option. Dies würde uns sogar weniger pro Schüler kosten bei besserer öffentlicher Erreichbarkeit.

Hat der Gemeinderat die Option Kantonsschule Baldegg überprüft?

Traktandum 10 „Kreditüberschreitung Melioration um 153%“

Wie in Traktandum 6 stellt sich auch hier die Frage, ob dies so gesetzlich zulässig ist.

Die Planung der Siedlungsstandorte und der Radroute waren im ursprünglich gesprochenen Kredit nicht vorgesehen. Man hätte vor dieser Planung bei der Bevölkerung einen Zusatzkredit abholen müssen.

Einziges Trostpflaster: Der Kanton beteiligt sich anteilsmässig an diesen Kosten.

2 Gedanken zu “Kritische Gedanken zu den Traktanden

  1. Beim Neubau Schulhaus kommt das kantonale Submissionsdekret (SubmD) zum Tragen. Mit diesem Dekret soll ein wirksamer Wettbewerb bei öffentlichen Bauten gefördert werden.

    Es gibt vier unterschiedliche Vorgehensweisen:
    1. Die Vergabestelle, in unserem Fall die Gemeinde, schreibt öffentlich aus und alle können ein Angebot erstellen.
    2. Es wird ein selektives Verfahren durchgeführt, an dem ebenfalls öffentlich ausgeschrieben wird und die Gemeinde aufgrund von Eignungskriterien wie z.B. fachliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit die Angebotsvergabe bestimmt.
    3. Im Einladungsverfahren bestimmt die Gemeinde wen sie zur Angebotsvergabe einladen will (mind. drei Angebote) und dies ohne öffentliche Ausschreibung.
    4. Im freihändigen Verfahren vergibt die Gemeinde den Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung.

    Beim Birrwiler Schulanbau handelt es sich um ein öffentliches Gebäude und daher sind die Aufträge im offenen oder selektiven Verfahren zu vergeben, da die Bauhauptsumme Fr. 500‘000.- übersteigt.

    Die ehemalige Baukommission hat sich aus zwei Ingenieuren der Arcoplan, zwei Gemeinderäten (GR), eine Vertretung aus der Schulpflege (SPF), der Schulleiterin (SL) und vier Architekten/Bau- fachleuten aus dem Dorf sowie der Gemeindeschreiberin zusammengestellt. Die neue Begleitkommission sollte sich aus GR, SPF, SL, Lehrperson, Hauswart und Gemeindeschreiber zusammensetzen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Es liegt in der Hand unserer Birrwiler Bevölkerung wie die Zukunft der Schule aussehen soll.

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